Kosten & Abrechnung
Abrechnung
Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern eigenständig ausgeübt werden.
Viele Krankenkassen fordern einen Qualitätsnachweis für Osteopathen. Mit meiner sechsjährigen berufsbegleitenden Osteopathie-Ausbildung und zahlreichen Fortbildungen erfülle ich die Anforderungen, die von den gesetzlichen Kassen gefordert werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Viele gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen osteopathische Behandlungen in einem begrenzten Umfang. Die meisten Krankenkassen verlangen ein von einem Arzt vor der ersten Behandlung ausgestelltes Privatrezept für Osteopathie. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe die Kosten für eine osteopathische Behandlung übernommen werden.
Private Krankenversicherung und Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Da die Osteopathie in Deutschland zur Heilkunde zählt, kann ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen. Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfen übernehmen je nach abgeschlossenem Vertrag die Kosten für eine osteopathische Behandlung vollständig oder anteilig.
Selbstzahler
Als Heilpraktikerin kann ich Sie unkompliziert und ohne ärztliche Verordnung behandeln.
Kosten und Bezahlung
Für eine Behandlungseinheit von 50 bis 60 Minuten stelle ich 100 € in Rechnung. Diese können Sie in bar bezahlen oder per Überweisung.
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Brit Burkert
Osteopathie & Bewegungstherapie
Kandinskystr. 24/2. OG.
81477 München
T 0173 2772548
E brit@burkert-osteopathie.de